Berufsschule/S2/POWI/K1.md

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# POWI Klausur 1
## Außergerichtliches Mahnverfahren
- Zahlzungserinnerung
- nach mind. zwei Wochen
- höfliche Erinnerung
- 1. Mahnung
- nach mind. zwei weiteren Wochen
- Hinweis auf Fälligkeit
- Beginn Verzug
- 2. Mahnung
- nach mind. zwei weiteren Wochen
- Androhung gerichtlicher Maßnahmen
## Gerichtliches Mahnverfahren
- Gläubiger beantragt Mahnbescheid
- wird durch Gericht erlassen und zugestellt
- Schulner kann nun zahlen
- Verfahren ist beendet
- Schuldner kann Wiederspruch erheben
- Schuldner kann ignorieren
- Gläubiger kann Vollstreckungsbescheid beantragen
- bei Vollstreckungsbescheid
- Schuldner zahlt
- Verfahren ist beendet
- Schuldner kann Wiederspruch erheben
- Schuldner kann ignorieren
- ermöglicht Zwangsvollstreckung
- bei Wiederspruch
- mündliche Verhandlung
- Urteil kann Zwangsvollstreckung ermöglichen