Berufsschule/S2/POWI/K1.md

882 B

POWI Klausur 1

Außergerichtliches Mahnverfahren

  • Zahlzungserinnerung
    • nach mind. zwei Wochen
    • höfliche Erinnerung
    1. Mahnung
    • nach mind. zwei weiteren Wochen
    • Hinweis auf Fälligkeit
    • Beginn Verzug
    1. Mahnung
    • nach mind. zwei weiteren Wochen
    • Androhung gerichtlicher Maßnahmen

Gerichtliches Mahnverfahren

  • Gläubiger beantragt Mahnbescheid

  • wird durch Gericht erlassen und zugestellt

  • Schulner kann nun zahlen

    • Verfahren ist beendet
  • Schuldner kann Wiederspruch erheben

  • Schuldner kann ignorieren

    • Gläubiger kann Vollstreckungsbescheid beantragen
  • bei Vollstreckungsbescheid

    • Schuldner zahlt
      • Verfahren ist beendet
    • Schuldner kann Wiederspruch erheben
    • Schuldner kann ignorieren
      • ermöglicht Zwangsvollstreckung
  • bei Wiederspruch

    • mündliche Verhandlung
    • Urteil kann Zwangsvollstreckung ermöglichen