882 B
882 B
POWI Klausur 1
Außergerichtliches Mahnverfahren
- Zahlzungserinnerung
- nach mind. zwei Wochen
- höfliche Erinnerung
-
- Mahnung
- nach mind. zwei weiteren Wochen
- Hinweis auf Fälligkeit
- Beginn Verzug
-
- Mahnung
- nach mind. zwei weiteren Wochen
- Androhung gerichtlicher Maßnahmen
Gerichtliches Mahnverfahren
-
Gläubiger beantragt Mahnbescheid
-
wird durch Gericht erlassen und zugestellt
-
Schulner kann nun zahlen
- Verfahren ist beendet
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Schuldner kann Wiederspruch erheben
-
Schuldner kann ignorieren
- Gläubiger kann Vollstreckungsbescheid beantragen
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bei Vollstreckungsbescheid
- Schuldner zahlt
- Verfahren ist beendet
- Schuldner kann Wiederspruch erheben
- Schuldner kann ignorieren
- ermöglicht Zwangsvollstreckung
- Schuldner zahlt
-
bei Wiederspruch
- mündliche Verhandlung
- Urteil kann Zwangsvollstreckung ermöglichen