3.1 KiB
3.1 KiB
POWI Klausur 1
Mangelhafte Lieferung
Rechte des Käufers
-
zunächste Nacherfüllung
- Käufer wählt zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung
-
wenn erfolglos
- Preisminderung oder Rücktritt möglich
- ggf. Schadenersatz
-
Nacherfüllung ist gescheitert
- nach zwei erfolglosen Versuchen
-
Beweislastumkehr
- ein Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Kauf bestand vermutlich schon vorher
- es sei denn die Beschaffenheit des Gegenstandes ergibt was anderes
Fernabsatzgeschäfte
Informationspflichten
- wesentliche Merkmale des Produktes
- Gesamtpreis inkl. Steuern und Versand
- Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Aufklärung über das 14-Tage Wiederrufsrecht
- Kontaktdaten des Verkäufers
Kein Wiederrufsrecht
- Lebensmittel
- geöffneten, versiegelten Datenträgern
- aus hygienischen Gründen versiegelte Ware
- Sonderanfertigungen
Wiederrufsfrist
- 14 Tage lang
- beginnt mit dem Erhalt der Ware
- bei Teillieferungen ab dem Erhalt der letzten Sendung
- bei Abo der Tag der ersten Sendung
Wiederruf
-
durch ausdrückliche Erklärung
-
Formlos oder mit beigefügtem Formular
-
per E-Mail, Telefon oder Post
-
Käufer muss Ware innerhalb von 14Tagen zurücksenden
-
Verkäufer muss Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware Geld erstatten
-
Hinsendekosten zahlt Verkäufer
-
Rücksendekosten zahlt Käufer
Haustürgeschäfte
-
Vertreter klingelt an Haustür
-
Ansprechen in der Fußgägerzone
-
Kaffefahrten
-
zwei Wöchiges Rücktrittsrecht
-
nicht anwendbar wenn
- Verkäufer eingeladen wurde
- weniger als 40€ Wert (Bagatellgeschäft)
Produkthaftungsgesetz
- Unternehmen haften für Ihre Produkte
- Medikamente sind ausgenommen
Teilzahlungsgeschäft
-
Vorteile
- der ganze Betrag muss nicht sofort bezahlt werden
- muss nicht erst gespart werden
- Gut sofort nutzbar
-
Nachteile
- wegen Zinsen allgemein teurer
- kein Eigentum am Produkt solange nicht voll bezahlt
-
Gesetzliche Regelungen
- Vertrag muss schriftlich sein
- Angabe von
- Barzahlungspreis
- Teilzahlungspreis
- Anzahl, Höhe, Fälligkeit von Raten
- effektiver Jahreszins
- deutliche Belehrung (extra Unterschrift) notwendig
- innerhalb von zwei Wochen ohne Gründe wiederrufbar
Außergerichtliches Mahnverfahren
- Zahlzungserinnerung
- nach mind. zwei Wochen
- höfliche Erinnerung
-
- Mahnung
- nach mind. zwei weiteren Wochen
- Hinweis auf Fälligkeit
- Beginn Verzug
-
- Mahnung
- nach mind. zwei weiteren Wochen
- Androhung gerichtlicher Maßnahmen
Gerichtliches Mahnverfahren
-
Gläubiger beantragt Mahnbescheid
-
wird durch Gericht erlassen und zugestellt
-
Schulner kann nun zahlen
- Verfahren ist beendet
-
Schuldner kann Wiederspruch erheben
-
Schuldner kann ignorieren
- Gläubiger kann Vollstreckungsbescheid beantragen
-
bei Vollstreckungsbescheid
- Schuldner zahlt
- Verfahren ist beendet
- Schuldner kann Wiederspruch erheben
- Schuldner kann ignorieren
- ermöglicht Zwangsvollstreckung
- Schuldner zahlt
-
bei Wiederspruch
- mündliche Verhandlung
- Urteil kann Zwangsvollstreckung ermöglichen