# POWI Klausur 1 ## Mangelhafte Lieferung ### Rechte des Käufers - zunächste Nacherfüllung - Käufer wählt zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung - wenn erfolglos - Preisminderung oder Rücktritt möglich - ggf. Schadenersatz - Nacherfüllung ist gescheitert - nach zwei erfolglosen Versuchen - Beweislastumkehr - ein Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Kauf bestand vermutlich schon vorher - es sei denn die Beschaffenheit des Gegenstandes ergibt was anderes ## Fernabsatzgeschäfte ### Informationspflichten - wesentliche Merkmale des Produktes - Gesamtpreis inkl. Steuern und Versand - Zahlungsbedingungen - Lieferbedingungen - Aufklärung über das 14-Tage Wiederrufsrecht - Kontaktdaten des Verkäufers ### Kein Wiederrufsrecht - Lebensmittel - geöffneten, versiegelten Datenträgern - aus hygienischen Gründen versiegelte Ware - Sonderanfertigungen ### Wiederrufsfrist - 14 Tage lang - beginnt mit dem Erhalt der Ware - bei Teillieferungen ab dem Erhalt der letzten Sendung - bei Abo der Tag der ersten Sendung ### Wiederruf - durch ausdrückliche Erklärung - Formlos oder mit beigefügtem Formular - per E-Mail, Telefon oder Post - Käufer muss Ware innerhalb von 14Tagen zurücksenden - Verkäufer muss Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware Geld erstatten - Hinsendekosten zahlt Verkäufer - Rücksendekosten zahlt Käufer ## Haustürgeschäfte - Vertreter klingelt an Haustür - Ansprechen in der Fußgägerzone - Kaffefahrten - zwei Wöchiges Rücktrittsrecht - nicht anwendbar wenn - Verkäufer eingeladen wurde - weniger als 40€ Wert (Bagatellgeschäft) ## Produkthaftungsgesetz - Unternehmen haften für Ihre Produkte - Medikamente sind ausgenommen ## Teilzahlungsgeschäft - Vorteile - der ganze Betrag muss nicht sofort bezahlt werden - muss nicht erst gespart werden - Gut sofort nutzbar - Nachteile - wegen Zinsen allgemein teurer - kein Eigentum am Produkt solange nicht voll bezahlt - Gesetzliche Regelungen - Vertrag muss schriftlich sein - Angabe von - Barzahlungspreis - Teilzahlungspreis - Anzahl, Höhe, Fälligkeit von Raten - effektiver Jahreszins - deutliche Belehrung (extra Unterschrift) notwendig - innerhalb von zwei Wochen ohne Gründe wiederrufbar ## Außergerichtliches Mahnverfahren - Zahlzungserinnerung - nach mind. zwei Wochen - höfliche Erinnerung - 1. Mahnung - nach mind. zwei weiteren Wochen - Hinweis auf Fälligkeit - Beginn Verzug - 2. Mahnung - nach mind. zwei weiteren Wochen - Androhung gerichtlicher Maßnahmen ## Gerichtliches Mahnverfahren - Gläubiger beantragt Mahnbescheid - wird durch Gericht erlassen und zugestellt - Schulner kann nun zahlen - Verfahren ist beendet - Schuldner kann Wiederspruch erheben - Schuldner kann ignorieren - Gläubiger kann Vollstreckungsbescheid beantragen - bei Vollstreckungsbescheid - Schuldner zahlt - Verfahren ist beendet - Schuldner kann Wiederspruch erheben - Schuldner kann ignorieren - ermöglicht Zwangsvollstreckung - bei Wiederspruch - mündliche Verhandlung - Urteil kann Zwangsvollstreckung ermöglichen